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Anlagenbeschreibung |
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Die Gesellschaft "Solarpark Winterbach-Eisingerhof
GbR" mit Sitz in Winterbach (Landkreis Günzburg) betreibt seit Juni 2010 im Ortsteil Eisingerhof
an der Grenze zur
Gemeinde Glött (Landkreis Dillingen) einen Solarpark mit einer Leistung von
ca. 1,15 Megawatt.
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Die Gesamtfläche der Fotovoltaikanlage
beträgt rund zwei Hektar und befindet sich ortsnah gelegen in unmittelbarer Nähe zum bestehenden
Biomasse- und Komposthof Eisingerhof. An diesem sehr guten Sonnenstandort kann mit einem Jahresertrag von mehr als einer Millionen Kilowattstunden Solarstrom gerechnet werden. Die erzeugte Energie wird in das öffentliche Netz eingespeist und entspricht dem Jahresverbrauch von über
300 Vier-Personen-Haushalten. Mit der Fotovoltaikanlage kann dadurch der Strombedarf sämtlicher Privathaushalte in Winterbach, Rechbergreuthen,
Waldkirch und Eisingerhof gedeckt werden. Gleichzeitig leistet die Gemeinde einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige und umweltfreundliche Stromerzeugung.
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Technische
Informationen
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Anlagenleistung
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ca. 1,15 MWp (1.150 KWp) |
Anlagenfläche
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ca. 2 ha |
Globalstrahlung/a
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ca. 1.185 kWh/m² |
Jahresenergieertrag
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ca. 1.200.000 kWh |
Energieeinspeisung
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20-kV-Freileitung, Entfernung ca. 100 m |
Module
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5110 St., polykristallin, blend- und schadstofffrei, TÜV zertifiziert |
Modulanordnung
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2-reihig übereinander (hochkant), Ausrichtung Süd, Neigung ca. 30°
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Unterkonstruktion
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Stahl verzinkt, Aluminium, nicht beweglich,
max. Bauhöhe inkl. Module 2,50 m |
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| Umweltaspekte und regionale
Wertschöpfung
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CO2-Einsparung
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Die jährliche Einsparung
des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 beträgt ca. 1000 Tonnen. |
Bodenversiegelung
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Die Verwendung sogenannter Rammpfosten ermöglicht die völlig betonlose Verankerung der Ständerkonstruktion im
Boden und reduziert die Flächenversiegelung auf ein Minimum (< 2%).
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Grundwasserschutz,
Ökologie
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Durch den Bau der Anlage wird ehemals intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche
in Form einer Kräuterwiese wieder der Natur zur Verfügung gestellt. Dies ist ein tatkräftiger Beitrag zum
Umweltschutz, denn während der gesamten Betriebsdauer (nach
Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG mindestens 20 Jahre) werden auf der begrünten
Fläche keine Düngemittel und chemische Pflanzenschutzmittel (Pestizide) ausgebracht.

Das Grünland wird entweder gemäht oder extensiv mit Schafen
beweidet. Grünausgleichsflächen und angepflanzte Hecken stellen zusätzliche Rückzugsgebiete für
die lokale Flora und Fauna dar.
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Null-Emission
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Anrainer und Nachbargemeinden
sind von keinerlei Emissionen betroffen. Belästigungen oder Beeinträchtigungen durch Lärm,
Abgase, Erschütterungen oder Abfallstoffe gibt es nicht.
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Rückbau,
Recycling
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Nach Betriebsende erfolgt innerhalb
kurzer Zeit der Rückbau der Fotovoltaikanlage. Die wesentlichen Materialien Silizium und Glas sowie diverse hochwertige Metalle (Kupfer, Stahl, Aluminium) stellen gefragte Stoffe dar, die eine problemlose Wiederverwendung ermöglichen.
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Regionale
Wertschöpfung
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Die PV-Anlage stellt eine
ideale Ergänzung zum bestehenden Biomasse-/Komposthof dar, da beide
Einrichtungen mittels Strom
und Wärme zur regenerativen Energieerzeugung beitragen. An
Projektierung, Planung und Bau der PV-Anlage wurden ausschließlich Firmen aus der Region beteiligt. Der Sitz der
Betreibergesellschaft befindet sich in Winterbach. Anfallende
Gewerbesteuern werden vollständig an die Gemeinde Winterbach
abgeführt.
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| Gründe für die
Standortwahl |
Süddeutschland und insbesondere auch der
Landkreis Günzburg weist aufgrund der hohen Sonnenscheindauer deutliche
Vorteile für die Nutzung der Sonnenenergie auf. Das Gebiet nördlich des
Ortsteils Eisingerhof eignet sich ökonomisch und ökologisch sowie aus
ortsplanerischer Sicht als idealer Standort für eine Fotovoltaikanlage:
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Energiepolitische
Ziele
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Das Vorhaben entspricht
den Zielen der Bundesregierung den Anteil erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent zu
steigern und den Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramms Bayern: "Es ist anzustreben, erneuerbare Energien - Wasserkraft, Biomasse, direkte und indirekte
Sonnenenergienutzung, Windkraft und Geothermie - verstärkt zu erschließen und zu nutzen.“
(LEP B V 3.6 G)
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Einspeisevergütung
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Aus den Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ergibt sich, dass eine
Vergütungspflicht des Netzbetreibers für Strom aus einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nur
dann besteht, wenn sich die Anlage an einem Standort befindet, der
in den letzten drei Jahren als Ackerland genutzt wurde. Diese
Anforderung wird am Standort Eisingerhof erfüllt.
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Einspeisemöglichkeit
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In unmittelbarer Nähe
zum geplanten Standort befindet sich eine 20 kV-Freileitung, die als
Einspeisepunkt dient.
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Siedlungsanbindung
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Die Vorgabe der Obersten
Baubehörde Bayern zur Anbindung an eine geeignete Siedlungseinheit
wird mit dem Standort erfüllt, da die anzubindende Photovoltaikanlage
direkt an eine bestehende Siedlungseinheit angrenzt und weniger Fläche in Anspruch
nimmt als die Siedlungseinheit, an die sie angebunden werden soll.
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Vorbelastung
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Die intensive
landwirtschaftliche Bodennutzung in der unmittelbaren Umgebung, der
nahe gelegene Komposthof als auch der gewerbliche Biomassehof tragen
mit Anfuhr, Abfuhr und maschineller Verarbeitung von Biomüll und
Biomasse aus der gesamten Region zu einer Vorbelastung des Areals
bei.
 
Derartige Vorbelastungen stehen ebenfalls im Einklang mit den
Standortempfehlungen der Obersten Baubehörde Bayern.
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Landschaftsschutz
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Die Fläche befindet sich
in keinem Landschaftsschutzgebiet (LSG).
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Landschaftszersiedelung
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Die Anlage liegt im Rücken
des Ortsteils Eisingerhof und wird zwischen dem nördlich gelegenen
Waldgebiet an der Grenze zum Landkreis Dillingen eingebettet. Eine Zersiedelung
der Landschaft findet deshalb nicht statt.
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Landschaftsbild
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Die geringe Bauhöhe von
max. 2,50 m, effektive Eingrünungsmaßnahmen und Schaffung von
Ausgleichsflächen am höchsten Punkt des Geländes reduzieren die
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auf ein Mindestmaß. Aus
nördlicher, östlicher und westlicher Richtung ist die Anlage nur geringfügig einsehbar. Durch bestehende, dem Gelände
vorgelagerten, Bebauungen und Bepflanzungen ist die Anlage aus südlicher Richtung nur teilweise einsehbar.
Eine geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird aufgrund der aufgeführten Vorbelastungen, der Umwandlung von
Ackerfläche zu Grünland und der Schaffung von Ausgleichsflächen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Förderung
erneuerbarer Energien weitgehendst kompensiert.
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Fernwirkung
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Die partielle Einsehbarkeit aus südlicher Richtung ist
durch die Geländetopographie der umgebenden Landschaft auf max.
1000 m begrenzt. Da sich die Anlage weder auf einem Höhenrücken noch auf
einer Kuppe befindet, ist der Standort nicht exponiert (fernwirksam)
und die freie Sicht auf den Horizont wird nicht
beeinflusst. Insgesamt ergibt sich aufgrund der günstigen
topografischen Verhältnisse nur eine geringe Fernwirkung und die Möglichkeit
einer guten Einbindung in die Umgebung.
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Denkmalschutz
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Weder das Naturdenkmal in
Frauenbrunn, das Kulturdenkmal Schloßberg noch der unter Ensembleschutz stehende Ortsteil Rechbergreuthen sind von der Anlage betroffen.
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